(Un)Wort des Jahres: Passivraucherschutzgesetz

Die Zigarette zum Kaffee. Von diesem schönen Gedanken gilt es sich zu verabschieden. Zumindest in den öffentlichen Einrichtungen, unter anderem in Restaurants, Cafés und Bars. Was des Rauchers Leid ist des Nichtrauchers Freud.

Das Hamburgische Passivraucherschutzgesetz hat seine Vor- und Nachteile. Zum einen kann das verabschiedete Gesetz zum Rauchverbot zum Anlass genommen werden, mit einem rauchfreien Leben zu beginnen. Für eine Raucherentwöhnung ergeben sich vielfältige Möglichkeiten, von Nikotinpflaster über Nichtraucherseminare bis Akupunktur und Hypnose. Und die positiven Nebenwirkungen eines Raucherstopps sind allgemein bekannt. Zum anderen erlebt Hamburgs Gastronomie hohe Umsatzeinbußen. Das Passivraucherschutzgesetz gefährdet die Existenz der Gastronomen, insbesondere Arbeitsplätze gehen verloren, was sich somit auf die Wirtschaft auswirken kann. Diese und ähnliche Argumente bekommt man ständig zu hören. Warum also nicht mit dem Rauchen aufhören?

Für die Raucherentwöhnung bietet sich auch die bundesweite Aktion „Rauchfrei 2008“ an. Dabei sollen die Raucher motiviert werden, ab dem 1. Mai 2008 für vier Wochen auf die Zigarette zu verzichten und somit dem verrauchten Leben den Rücken zu kehren und mehr für ihre Gesundheit zu tun. Um den Anreiz zu erhöhen, ist diese Aktion an einem Gewinnspiel gebunden. Und vielleicht können am 31. Mai 2008 ehemalige Raucher den Weltnichtrauchertag feiern.

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