Der Club der Raucher

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Die Zigarette sucht sich einen Weg. Und sie hat einen Weg gefunden. Den Raucherclub. Allein in München können über 700 solcher Raucherclubs verzeichnet werden, so die Süddeutsche Zeitung. Und der absolute Nichtraucherschutz scheint seine rechtliche Geltungsgrundlage zu unterwandern. Denn immer mehr Gastronomen umgehen das Gesetz.

Im Kern werden die Raucherclubs den geschlossenen Gesellschaften gleichgestellt, sodass das Gesetz zum Rauchverbot nicht eindeutig greifen kann. Dabei treten die Gastronomen und deren Gäste dem Verein zum Erhalt bayerischer Wirtshauskultur bei und umgehen somit das Passivraucherschutzgesetz. Die Gastronomen können ihre Lokale zeitlich bestimmt oder zeitlich unbestimmt zu Raucherclubs erklären. Das bleibt ihnen offen. Insbesondere die Einraumgastronomie tendiert zu den Raucherclubs.

Die Raucherclubs stellen das Nichtraucherschutzgesetz in Frage. Der Drang zur Zigarette scheint hier nachgegeben zu werden. Und die Gesundheit der Nichtraucher bleibt außen vor. Es bleibt zu hoffen, dass das Passivraucherschutzgesetz endlich den Belangen der Nichtraucher nachkommt. Bis dahin wird die Debatte um das Rauchverbot munter weitergehen.

2 comments on “Der Club der Raucher

  1. nichtraucher

    Warum werden Gesetze gemacht, wenn sie doch nicht eingehalten werden? Und wer diskriminiert hier wen? Wenn die Raucher ihr Leben zerstören wollen, dann müssen sie nicht noch die Nichtraucher mit ins Unglück stürzen. Denn die Passivraucher sterben häufiger an Lungenkrebs als Aktivraucher. Und vielleicht sollte man nicht mehr die Tabakkonzerne verklagen, sondern die Raucher. Denn sie paffen uns Nichtraucher unverfrohlen ins Gesicht.

  2. Jürgen

    Ich denke das ist ein allgemeines Problem. Gesetze die Lücken haben hat es schon immer gegeben. Leider dauert es immer eine Weile bis diese Lücken geschlossen werden.
    Über die Diskriminierung lässt sich sicher streiten. Es ist sicher nicht im Sinne der Gleichberechtigung, wenn eine Bevölkerungsgruppe ein Lokal verlassen muss. Allerdings sollte hier der Schutz der Gesundheit Unschuldiger Vorrang vor der unangenehmen Lage haben, die Lokalität zu verlassen. Und weil es als Nichtraucher nicht möglich ist am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen ohne z.B. ein Lokal aufzusuchen, muss damit die Schlussfolgerung ergehen, dass Raucher um ihrer Sucht zu fröhnen nach draußen gehen müssen. Aber es gibt eben diese Gesetzeslücke die wohl nicht dauerhaft bestand haben wird.

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