Winter-Chaos: Die Rechte der Flugreisenden

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Schnee und Eis machen nicht nur Autofahrern zu schaffen. Auch Flugreisende brauchen im Winter ein dickes Fell – und viel, viel Geduld. Doch müssen Fluggäste Ausfälle und Verspätungen klaglos hinnehmen? Nein! Bei Flugausfällen und massiven Verspätungen haben Passagiere ein Recht auf finanzielle Entschädigung. Denn laut EU-Fluggastrechteverordnung stehen Reisenden bis zu 600 Euro zu – drei Jahre rückwirkend. "Viele Airlines ignorieren berechtigte Ansprüche der geschädigten Fluggäste", sagt Sefanie Winiarz vom Fluggasthelfer EUclaim. "Wir helfen Reisenden nach Verspätungen und Flugausfällen zu ihrem Recht und gehen notfalls bis vor Gericht, um berechtigte Entschädigungen einzufordern." Mit Erfolg: In 97 Prozent der Fälle muss die Airline zahlen – jedenfalls nach Angaben von EUclaim.

Fluggesellschaften müssen den Betriebsablauf aber auch im Winter so gestalten, dass es zu keinen Verspätungen kommt, heißt es. "Der Winter ist weder außergewöhnlich, noch unerwartet, sodass geschädigte Passagiere dank der Fluggastrechte eine Entschädigung erhalten können", erklärt Eve Büchner, CEO und Gründerin von refund.me. Den Winterflugplan so zu gestalten, dass die Zeiten bei Zwischenstopps für die Enteisung ausreichen, obliegt dem Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft. Das sogenannte "Deicing" gehört dabei zur Standardprozedur.

Auch Krankmeldungen von Crew-Mitgliedern führen häufig zu Flugverspätungen. Reiserechtsexperten werten auch diesen Umstand als normales betriebliches Risiko, das nicht zu Lasten der Passagiere gehen dürfe. In beiden Fällen raten Experten den betroffenen Passagieren, auf ihr Recht als Fluggast zu bestehen. Die Fluggesellschaft steht in der Pflicht, sich um die Reisenden zu kümmern. Das Personal muss sie betreuen sowie bei längeren Verzögerungen für Unterkunft und Verpflegung sorgen. Häufig wird dies über Übernachtungsgutscheine oder Gutscheine für Essen und Getränke am Flughafen geregelt. Die entstandenen Zusatzkosten müssen erstattet werden. Auch eine angemessene Ersatzbeförderung sei eine Pflicht der Fluggesellschaft, betonen die Fachleute.

Fotocredits: Fraport AG

(dpa)