Verbindliche Volksentscheide

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Sobald Menschen etwas zu sagen haben gibt es zwei Sorten derer: Die, die ihre Chance wahrnehmen und die, die sich denken „Ich kann ja ‚eh nix ändern“. Damit soll nun Schluss sein.

Der Volksentscheid verzeichnet einen großer Erfolg für die Initiative „Mehr Demokratie“. Nun haben die CDU und GAL einen Vorschlag eingeworfen, Volksentscheide verbindlich zu machen. Hier müssen dann aber neue Regeln erarbeitet werden.

Die neuen Regeln
Die Volksentscheide sollen künftig parallel zu Wahlen (z. B. Bundestag) stattfinden.
Der Senat soll sich künftig an Volksentscheide halten.
Künftig sollen sich die Hürden für einen Volksentscheid ändern. Handelt es sich um einen Entscheid ohne Verfassungsänderung, soll die einfache Mehrheit der Wähler reichen – bislang waren es 20 Prozent aller Wahlberechtigten. Ist an den Volksentscheid eine Verfassungsänderung gekoppelt, müssen zwei Drittel derjenigen, die ihre Stimme zur parallel laufenden Wahl abgeben, dem Volksentscheid zustimmen. Bislang mussten 20 Prozent aller Wahlberechtigten mit Ja stimmen.

Wann sollen die neuen Regeln in Kraft treten?
Sollte einer der Vorschläge angenommen werden, muss ab Herbst ein entsprechender in der Bürgerschaft eingereicht werden. Um das dann durchzusetzen sind wiederum zweidrittel Stimmen nötig.

Verhaltene Meinung
Die Initiative „Mehr Demokratie“ bewertet die Sachlage noch verhalten. „Wir wollen abwarten, ob dies alles auch so umgesetzt wird. Wir haben ja in den vergangenen Jahren schon die wildesten Überraschungen erlebt“, so Sprecherin Angelika Gardiner.