Kreativwettbewerb 2012 in Kreuzberg: Film ab für den guten Zweck

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„Du bist, was du machst“ lautet das Motto am 18. Juli beim ersten Kreativmarathon in der „Film Arche“ Berlin-Kreuzberg. Was die 26 ausgewählten Teilnehmer aus diesem Thema machen, bleibt ihrer Kreativität überlassen. Mithilfe von Profis der Filmbranche entstehen innerhalb eines Tages tiefschürfende Trailer, exotische Porträts oder mitreißende Reportagen.

Mitreißend sind auch Werke wie „Rosa Jungs“, die Themen abseits des Mainstreams aufgreifen. Der Film erzählt die Geschichte eines Jungen aus Kreuzberg, der sich seiner homosexuellen Orientierung bewusst wird und stammt aus der Ideenschmiede „Film Arche“. Die Film-Schule grenzt sich nicht nur dadurch vom Rest ab.

Zusammen mit dem Amateurfilmer Steffen Wilhelm, dem Filmteam von „Isenseven“ und dem Technikhandel G-technology rief die „Film Arche“den Kreativwettbewerb 2012 ins Leben. Nicht nur die Veranstaltung ist deutschlandweit einmalig, auch die Organisation der Film-Schule gibt es in ganz Europa nur einmal. Mitglieder können in dem Verein ein Studium gegen 40€ pro Monat abschließen und auch Interessierte können sich in zahlreichen Workshops gegen ein Entgelt fortbilden.

Teilnahmebedingungen des kreativen Hackathon

Bis zum 11. Juli können sich Filmfans mit der nötigen Portion Kreativität auf der Eventseite für den kreativen Hackathon registrieren. In der Anmeldung stufen sich Interessierte selbst als Anfänger, Anfänger mit Erfahrung oder Professioneller ein und beschreiben ihre Motivation zum Kreativwettbewerb 2012. Aus den Bereichen Film, Fotographie, Musik und Animation wählen die Veranstalter 26 Teilnehmer aus. Die produzierten Filme verwendet die Film-Schule für Eigenwerbung, darum treten die Beteiligten ihre Rechte der Arbeit an die „Film Arche“ dafür ab. Zur Anmeldung kommen Sie hier.

24 Stunden Film

Wenn Sie den Veranstalter mit ihrer Anmeldung überzeugen konnten, steht 24 Stunden Film, Film und nochmal Film nichts mehr im Wege. Egal, ob im Team oder einzeln geht es an die Produktion des eigenen Werkes. Dabei sind Animationen und Musikstücke als Beiwerk erlaubt.