Einen Rechtsanspruch auf individuelle Förderung haben nach dem BAföG alle Schüler und Studierende, denen die für ihren Lebensunterhalt und ihre Ausbildung notwendigen finanziellen Mittel fehlen, um eine Ausbildung zu absolvieren, die ihrer Neigung, Eignung und Leistung entspricht.
Voraussetzung ist, dass sie eine förderungsfähige Ausbildungsstätte besuchen (siehe „Ausbildungsstätten“).
Da die Zahl der Geförderten im Laufe des Berichtsjahres Schwankungen unterliegt, wird auch ein durchschnittlicher Monatsbestand errechnet. Jeder siebte hessische Student lebt ganz oder teilweise von staatlichem Geld: Wie das Statistische Landesamt am Dienstag mitteilte, bezogen im vergangenen Jahr pro Monat rund 23 500 Studenten durchschnittlich 393 Euro Bafög. Die Zahl der Bafög-Empfänger blieb damit im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert.Die Zahl der Geförderten in Hessen geraten ins Stocken.