Gefängnisstrafen für die Münchner U-Bahn-Schläger

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Heute wurde das Urteil über die Münchner U-Bahn-Schläger gefällt. Der Richter orientierte sich bei dem Urteil stark an den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Spyridon L. muss wegen der Bewertung nach dem Jugendstrafrecht für achteinhalb Jahre  und Serkan A. für zwölf Jahre ins Gefängnis.

Der Richter orientierte sich dabei an der Staatsanwaltschaft, die für den damalig 20-jährigen Serkan A. eine Bewertung nach dem Erwachsenenstrafrecht forderte.

Beide mussten sich schließlich und endlich für versuchten Mord verantworten und nicht – wie möglich – für schwere Körperverletzung.

Ich denke dass dieses Urteil ein gutes Zeichen dafür ist, dass unser Rechtssystem Verbrecher nicht so einfach davon kommen lässt. Denn jeder der die Videoaufnahmen der Tat gesehen hat, konnte eindeutig erkennen, dass diese Attacke an Brutalität und Grausamkeit kaum zu übertreffen ist.

Wenn man dann berücksichtigt, dass der Rentner fast gestorben wäre weil er zwei Jugendliche auf das Rauchverbot in den U-Bahnen hingewiesen hat – was zudem sein gutes Recht war – dann findet man eigentlich kaum Rechtfertigung für das Verhalten der Täter.

So sah es das Gericht glücklicherweise auch!

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