Existenzgründung – so schützen Sie Ihre Marke

      Kommentare deaktiviert für Existenzgründung – so schützen Sie Ihre Marke

Wer sich heutzutage selbstständig macht, braucht sowohl ein gutes Auge für den bestehenden Markt, eine individuelle Firmenstrategie sowie letztlich eine Marke, das ihn von anderen Firmen eindeutig unterscheidet. Diese sorgt nicht zuletzt dafür, dass ihn der potenzielle Kunde von der Konkurrenz unterscheidet und bietet somit auch einen hohen Wiedererkennungswert.

Damit dieses auch so bleibt, ist es wichtig, die eigene Marke zu schützen.

Das Patentrecht und das Urheberrecht sind enorm wichtig

Jeder, der mit dem Gedanken spielt sich auf einem bestimmten Gebiet selbstständig zu machen, weiß, dass es nichts nützt, die beste Idee zu haben, wenn die Öffentlichkeit nichts davon weiß. Daher ist es wichtig, diese Idee auch so in die Tat umzusetzen, dass diese nicht von der Konkurrenz kopiert werden kann. Es gibt jedoch eine ganze Menge Fehlerquellen bei einer Patentanmeldung, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen kann das Verfahren für den Erfinder jedoch immens erleichtern.

Dieser Rechtsbereich ist enorm umfangreich und kompliziert!

Es ist ein unumstrittener Fakt, dass gerade die urheberrechtliche bzw. patentrechtliche Gesetzeslage zu einem der kompliziertesten Rechtsbereiche im ganzen Unternehmerbereich gehört. Gerade, weil nahezu jeder Nischenbereich des Marktes fast zur Gänze abgedeckt ist, sind bereits sehr viele Patente und Urheberrechte eingetragen und es ist – gerade im Bereich des Markenrechts – sehr wichtig, nicht schon zu Beginn gegen das Patentrecht bzw. das Urheberrecht zu verstoßen. Daher wird der Selbstständige zu Beginn seiner Tätigkeit sicherlich einige Rechtsanwälte konsultieren müssen, um sich rechtlich abzusichern. Das Design eines Produktes lässt sich mit der sogenannten Geschmacksmuster-Anmeldung sehr leicht schützen.

Die Geschmacksmusteranmeldung bedarf einiger Voraussetzung

Das Geschmacksmuster ist ein gutes Mittel, um das Produkt schützen zu lassen. Hierfür müssen letztlich jedoch einige Voraussetzungen vorliegen, damit dem Antrag stattgegeben werden kann. Es gibt Rechtsanwälte, die auf das Recht auf das Geschmackmuster spezialisiert sind und dem Erfinder eine wertvolle Hilfestellung geben können. Für eine erfolgreiche Anmeldung ist es erforderlich, eindeutige Angaben zu der Identität des Erfinders zu machen sowie eine geeignete Foto-/Grafikvorlage einzureichen, die ersichtlich werden lässt, für welches Produkt der Schutz beantragt wird. Diese Vorlage muss sich zwingend für eine Bekanntmachung eignen. Ebenfalls darf der Erfinder nicht vergessen anzugeben, für welche Produkte und Rechtsbereiche diese Anmeldung Verwendung finden soll.

Image: Andreas Haertle – Fotolia