Gefahrengebiet Sternschanze?

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Seit dem 1. Juni 2013 gilt die Schanze offiziell als Gefahrengebiet. Die Maßnahme, die bislang meist als befristete Prävention für die jährlich befürchteten Krawalle am 1. Mai ausgesprochen wurde, soll nun die Drogendealer im Schanzenviertel abschrecken und die Schanzenkultur neu gestalten. Die Polizei kann durch das unbefristete Instrument „Gefahrengebiet“ ohne Verdacht Kontrollen und Durchsuchungen durchführen. Die Meinungen der Anwohner darüber sind gespalten, viele hoffen, dass die Maßnahme Wirkung gegen den Drogenkonsum zeigt, noch mehr sind sich sicher, dass sich keinerlei Wirkung einstellen wird.

Gespaltene Meinungen

Polizeisprecher Mirco Streiber erklärt: „Wir wollen die offene Drogenszene in der Schanze zerschlagen. Die Attraktivität des Stadtteils für Drogenhändler und -käufer soll massiv gesenkt werden“. Doch viele Anwohner, Initiativen und auch einige Parteien wie die Piraten-Partei und die Linke zeigen sich misstrauisch bis ablehnend gegenüber dieser Regelungen. Einerseits herrscht die Angst, dass die Polizei willkürliche Kontrollen und Durchsuchungen durchführt und so das alternative und ungezwungene Flair des Szeneviertels grundsätzlich verändert, andererseits können viele die Tatsache nicht nachvollziehen, dass solch ein (finanzielles) Aufheben um weiche Drogen wie Marihuana gemacht wird. Streiber weist jedoch hin, dass „ […] nicht jeder kontrolliert werden [kann]. Es gibt eine Zielgruppe”. Doch die Zweifel werden auch mit rechtlichen Tatsachen begründet.

Das Instrument „Gefahrengebiet“

Als der Stadtteil Bergedorf 2009 zum offiziellen Gefahrengebiet erklärt wurde, gab die Linke ein  Rechtsgutachten in Auftrag, das ergab,

„dass das Instrument des Gefahrengebiets rechtlich höchst zweifelhaft ist. Polizistinnen und Polizisten laufen durch ihren Einsatz Gefahr, hier von der Polizeiführung für einen Rechtsbruch missbraucht zu werden.“

Nun bleibt es abzuwarten, ob der Drogenhandel im Flora- und Schanzenpark durch die Ausweisung zum Gefahrengebiet eingedämmt werden kann. Die Ergebnisse können erst nach einigen Monaten ausgewertet werden. Aktuell sind insgesamt vier Gefahrengebiete in Hamburg ausgewiesen: Neben der Sternschanze zählen St. Georg, St. Pauli sowie das St. Pauli „Vergnügungsviertel“ dazu.

 

Bildmaterial: Ademoeller – Fotolia