Arbeitsrecht 2015: Das ändert sich

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Das Jahr 2015 hat den deutschen Arbeitsmarkt umgekrempelt: Erstmals gibt es in Deutschland einen Mindestlohn – mit Deutschland sind es nun 22 Länder in der EU, die einen gesetzlichen Mindestlohn verbindlich festgelegt haben. Wichtige Änderungen gibt es auch in der Familienpflege und beim Elterngeld. Lesen Sie hier, was die Änderungen für Sie bedeuten.

Mindestlohn:

Der Mindestlohn von 8,50 Euro gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über 18 Jahre – nicht aber für Jugendliche unter 18, für Azubis, für ehrenamtlich Tätige, für Teilnehmer an Arbeitsförderungsmaßnahmen oder Freiwilligendienst, für Heimarbeiter oder Selbstständige. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Arbeitgeber Sie richtig bezahlt, suchen Sie Rat bei einem Rechtsanwalt in Frankfurt auf www.anwaltskanzlei-online.de.Außerdem gibt es

Ausnahmen für einzelne Branchen oder Gruppen:

  • Langzeitarbeitslose: in den ersten sechs Monaten kann vom Mindestlohn abgewichen werden
  • Praktikum: kein Mindestlohn im Pflichtpraktikum und für freiwillige Praktika von bis zu drei Monaten Länge
  •  Zeitungszusteller: Stufenweise Einführung des Mindestlohns
  • Für einige Branchen mit Tarifvertrag gibt es einen Anpassungszeitraum für die Branchen-Mindestlöhne z.B. im Friseurhandwerk

Um die Auswirkungen des Mindestlohs für Saisonarbeitskräfte abzumildern gibt, es eine Änderung in der zulässigen Dauer der kurzfristigen Beschäftigung. Saisonarbeitskräfte können jetzt 70 Tage im Jahr beschäftigt werden, vorher waren es 50.

Familienpflegezeit:

Seit dem 1. Januar 2015 haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit, um nahe Angehörige zu pflegen oder sich um ihre Unterbringung zu kümmern. Dies sind Ihre Rechte:

  • Ein Anspruch auf Freistellung von der Arbeit für bis zu zehn Tage, um Pflege zu organisieren
  • Lohnersatzleistung für diese Zeit durch die Pflegeversicherung
  • Ein Rechtsanspruch auf vollständige oder teilweise Freistellung von bis zu sechs Monaten
  • Freistellung auch für die Begleitung in der letzten Lebensphase eines nahen Angehörigen (3 Monate)
  • Ein Rechtsanspruch auf bis zu 24 Monate Reduzierung der Arbeit auf 15 Stunden pro Woche
  • Zinslose Darlehen, um Einkommensverluste aufzufangen

Elterngeld Plus:

Das Elterngeld wurde angepasst und mit dem Elterngeld Plus noch flexibler gestaltet, damit Familien Teilzeitarbeit und Elterngeld besser kombinieren können.

Das müssen Sie wissen:

  • Gilt für Geburten ab 1. Juli 2015
  • Eltern beziehen länger Elterngeld, wenn sich die Eltern die Betreuung teilen und Teilzeit arbeiten
  • Partnerschaftsbonus, wenn beide Teilzeit arbeiten
  • Alleinerziehende können das Elterngeld jetzt besser nutzen

Foto: Thinkstock, 122406826, Ingram Publishing, Getty Images

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